Beantragung der Lizenz
Die Verteilung der Software an die Schulen in Baden-Württemberg und die Lizenzierung erfolgt über das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung (vormals Landesinstitut für Schulentwicklung).
Schulen aus anderen Bundesländern wenden sich wegen der Lizenzierung bitte per E-Mail direkt an:
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Lizenz-Erstantrag für Schulen in Baden-Württemberg:
Formular Lizenzvereinbarung Schulen in Baden-Württemberg
Füllen Sie die Lizenzvereinbarung (BAAC Software Request Form FY19, EMEA Contact sheet for BAAC agreement, MDAA Edudation Agreement (EOC)(EN) (FY19)) - auf der letzten Seite des MDAA Education Agreement mit Schulanschrift (Stempel), Unterschrift der Schulleitung, Ansprechpartner, E-Mail Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners (bzw. der Schule) - aus und senden Sie die gesamte Lizenzvereinbarung im Original in doppelter Ausfertigung per Post an das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung :
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Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg Referat 44 Fasanenweg 11 70771 Leinfelden-Echterdingen
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Nach Eingang der unterzeichneten Lizenzvereinbarung veranlasst das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung die bei Microsoft erforderlichen Schritte. Die Schule erhält dann über das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung per E-Mail eine für ein Jahr gültige Einzelplatz-Lizenz. Diese Lizenz darf auch an Schüler weitergegeben werden. Sollte die Schule eine Mehrplatz-Lizenz (z. B. Übungsfirmenbetrieb) benötigen, so erhält die Schule die Login-Daten für den Zugang zum Customersource-Portal mitgeteilt, von dem diese Lizenz herunter geladen werden kann.
Lizenzverlängerung: Vor Ablauf der geltenden Einzelplatz-Lizenz weist das Programm auf das Fristende hin. Registrierte Schulen erhalten vom Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung rechtzeitig wieder eine Anschlusslizenz.
Einzelplatz-Lizenz:
Formular Nutzungsvereinbarung Schüler
Da die Einzelplatz-Lizenz bzw. das Programm für unterrichtsbezogene Übungszwecke auch an die Schüler ausgehändigt werden darf, obliegt es der Schule, die Schüler in geeigneter Form auf die Unterlassung einer missbräuchlichen Nutzung der Lizenz und des Programms, d. h. eine andere Verwendung als zu Übungs- und Schulungszwecken, aufmerksam zu machen. Dies kann in Form einer Nutzungsvereinbarung geschehen, die von den Schülern unterschrieben wird und bei der Schule (z.B. bei der jeweiligen Lehrkraft) verbleibt. |